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   VGH Bayern, 07.10.2013 - 4 B 13.209   

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VGH Bayern, 07.10.2013 - 4 B 13.209 (https://dejure.org/2013,34102)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.10.2013 - 4 B 13.209 (https://dejure.org/2013,34102)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Oktober 2013 - 4 B 13.209 (https://dejure.org/2013,34102)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 243
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 04.09.2008 - 9 B 2.08

    Spruchreife; Verpflichtung zur Spruchreifmachung; Amtsermittlung;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2013 - 4 B 13.209
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Verwaltungsgerichte gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO grundsätzlich selbst festzustellen haben, in welcher Höhe ein rechtswidriger Abgabenbescheid aufrechterhalten bleiben kann (vgl. BVerwG B.v. 4.9.2008 - 9 B 2/08 - NVwZ 09, 253 bis 255 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2008 - 2 S 669/07

    Fremdenverkehrsbeitrag für Kaufhaus; Vorteilsbegriff; Bemessung nach fiktivem

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2013 - 4 B 13.209
    Das Entstehen von Vorteilen aus dem Fremdenverkehr wird daher nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Unternehmer tatsächlich keine Gewinne erzielt oder sogar Verluste macht (vgl. VGH BW U.v. 6.11.2008 - 2 S 669/07 - ZKF 2009, 141 bis 142).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2008 - 2 LB 40/07

    Fremdenverkehrsabgabe; Schönheitsfarm; Vorteilsentgelt; Vorteilsnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2013 - 4 B 13.209
    Die Vorteilsnahmemöglichkeit muss lediglich bestehen, d.h. nach der vom Pflichtigen ausgeübten Tätigkeit gegeben sein (vgl. OVG SH, U.v. 17.3.2008 - Az. 2 LB 40/07 - juris Rn. 33 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.12.2006 - 4 B 05.3119
    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2013 - 4 B 13.209
    Die Schätzung ist dabei nicht dem Bereich der Ermessensausübung, sondern der Tatsachenfeststellung zuzurechnen; sie unterliegt daher der vollen gerichtlichen Nachprüfung (std. Rspr. des BayVGH - vgl. U.v. 9.5.1984 - 4 B 82 A.1097 - BayVBl 1985, 244 ff.; v. 27.7.1992 - 4 B 89.2805 - U.v. 5.12.2006 - 4 B 05.3119 - juris Rn. 28; B.v. 1.2.2007 - 4 ZB 06.167 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 24.08.1984 - 2 CE 84 A.1431

    Bauleitplanung: Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen in Aufstellung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2013 - 4 B 13.209
    Die Schätzung ist dabei nicht dem Bereich der Ermessensausübung, sondern der Tatsachenfeststellung zuzurechnen; sie unterliegt daher der vollen gerichtlichen Nachprüfung (std. Rspr. des BayVGH - vgl. U.v. 9.5.1984 - 4 B 82 A.1097 - BayVBl 1985, 244 ff.; v. 27.7.1992 - 4 B 89.2805 - U.v. 5.12.2006 - 4 B 05.3119 - juris Rn. 28; B.v. 1.2.2007 - 4 ZB 06.167 - juris Rn. 7).
  • VerfGH Bayern, 21.10.1960 - 24-VII-59

    Ermittlung des Messbetrags einer Fremdenverkehrsabgabe durch Schätzung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2013 - 4 B 13.209
    25 Dass ein Vorteilsatz im Wege der Schätzung ermittelt wird, ist rechtlich nicht zu beanstanden, insbesondere auch mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar (BayVerfGH E.v. 21.10.1960 - Vf. 24-VII-59 - VerfGH 13, 127/132).
  • VGH Bayern, 01.02.2007 - 4 ZB 06.167
    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2013 - 4 B 13.209
    Die Schätzung ist dabei nicht dem Bereich der Ermessensausübung, sondern der Tatsachenfeststellung zuzurechnen; sie unterliegt daher der vollen gerichtlichen Nachprüfung (std. Rspr. des BayVGH - vgl. U.v. 9.5.1984 - 4 B 82 A.1097 - BayVBl 1985, 244 ff.; v. 27.7.1992 - 4 B 89.2805 - U.v. 5.12.2006 - 4 B 05.3119 - juris Rn. 28; B.v. 1.2.2007 - 4 ZB 06.167 - juris Rn. 7).
  • VG Regensburg, 29.08.2018 - RN 11 K 17.632

    Fremdenverkehrsabgabe für Verkauf von Grundnahrungsmitteln rechtmäßig

    Auf die Entscheidungen des BayVGH vom 7.10.2013, Az. 4 B 13.209, und vom 4.11.2014, Az. 4 ZB 14.1336, werde verwiesen.

    Das Entstehen von Vorteilen aus dem Fremdenverkehr wird daher nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Unternehmer tatsächlich keine Gewinne erzielt oder sogar Verluste macht (so BayVGH, U.v. 7.10.2013 - 4 B 13.209 - juris - unter Bezugnehme auf VGH BW U.v. 6.11.2008 - 2 S 669/07 - ZKF 2009, 141 bis 142).

    Ausgehend hiervon ist nicht zweifelhaft, dass das von der Klägerin betriebene Einzelhandelsgeschäft für Backwaren im Sinne des § 1 Abs. 1 FVBS als Betrieb einzustufen ist, der unmittelbare und mittelbare Vorteile aus Geschäften mit Ortsfremden und mit den am Fremdenverkehr unmittelbar beteiligten Kreisen im Rahmen der für den Fremdenverkehr notwendigen Bedarfsdeckung ziehen kann (vgl. hierzu auch BayVGH, U.v. 7.10.2013 - 4 B 13.209 - juris).

    Sie hat daher die Möglichkeit, besondere wirtschaftliche Vorteile aus dem Fremdenverkehr zu erlangen und ist somit grundsätzlich beitragspflichtig (vgl. hierzu auch BayVGH, U.v. 7.10.2013 - 4 B 13.209 - juris Rn. 22).

    Der zu entgeltende wirtschaftliche Vorteil besteht in der Gewinnchance oder in der erhöhten Verdienstmöglichkeit, die sich aus dem Fremdenverkehr ergibt (vgl. BayVGH vom 7.10.2013 - 4 B 13.209 - juris).

    Dass ein Vorteilsatz im Wege der Schätzung ermittelt wird, ist rechtlich nicht zu beanstanden, insbesondere auch mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar (vgl. BayVGH vom 7.10.2013 - 4 B 13.209 - juris, mit Verweis auf BayVerfGH vom 21.10.1960 - Vf. 24-VII- 59 - VerfGHE 13, 127/132).

    Als Grundlage und Ausgangspunkt für eine realitätsnahe Schätzung des fremdenverkehrsbedingten Vorteils kommt nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z. B. BayVGH, U.v. 7.10.2013 - 4 B 13.209 - NVwZ-RR 2014, 243 Rn. 22 und 27) beim Verkauf von Grundnahrungsmitteln wie Backwaren die sogenannte Fremdenverkehrsquote in Betracht, also der prozentuale Anteil der Aufenthaltstage von Touristen an der Gesamtsumme der jährlichen Aufenthaltstage von Personen im Gemeindegebiet.

    Als Grundlage für eine realitätsnahe Schätzung des fremdenverkehrsbedingten Vorteils kann daher - zumindest bei reinen Verkaufsstellen (Bäckereinfachgeschäfte ohne angeschlossene Cafés) - die sog. Fremdenverkehrsquote, also der prozentuale Anteil der Aufenthaltstage von Touristen an der Gesamtsumme der jährlichen Aufenthaltstage von Personen im Gemeindegebiet, herangezogen werden (BayVGH, U.v. 7.10.2013 - 4 B 13.209 - NVwZ-RR 2014, 243 Rn. 22 und 27).

    Wie schon oben dargelegt, ist die Fremdenverkehrsquote der prozentuale Anteil der Aufenthaltstage von Touristen an der Gesamtsumme der jährlichen Aufenthaltstage von Personen im Gemeindegebiet (BayVGH vom 6.2.2018 - 4 ZB 17.812 - juris; BayVGH vom 4.11.2014 - 4 ZB 14.1336 - juris; BayVGH vom 7.10.2013 - 4 B 13.209 - NVwZ-RR 2014, 243).

  • VGH Bayern, 07.01.2020 - 4 ZB 18.2045

    Festsetzung des Fremdenverkehrsbeitrags

    Auf die Frage, in welchem Umfang die Klägerin aus dem örtlichen Fremdenverkehr tatsächlich Vorteile gewinnt bzw. gewonnen hat, kommt es nicht an (vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 7.10.2013 - 4 B 13.209 - NVwZ-RR 2014, 243 Rn. 20 ff.; B.v. 4.11.2014 - 4 ZB 14.1336 - juris Rn. 7; B.v. 6.2.2018 - 4 ZB 17.812 - juris Rn. 8).

    b) Dass die Beklagte den Vorteilssatz für die Klägerin im Wege der Schätzung ermittelt hat, ist ebenfalls nicht zu beanstanden (vgl. nur BayVGH, U.v. 7.10.2013 - 4 B 13.209 - NVwZ-RR 2014, 243 Rn. 24 ff. m.w.N.).

    Das Verwaltungsgericht hat die von der Beklagten fehlerhaft berechnete Fremdenverkehrsquote in zutreffender Weise berichtigt und den entsprechend hohen Vorteilssatz im Wege eigener Schätzung angesetzt, wozu es gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 86 Abs. 1 VwGO berechtigt und verpflichtet war (vgl. BayVGH, U.v. 7.10.2013 - 4 B 13.209 - NVwZ-RR 2014, 243 Rn. 29 f.).

    Bei der Fremdenverkehrsquote handelt es sich jedoch, wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, um den prozentualen Anteil der Aufenthaltstage von Touristen an der Gesamtsumme der jährlichen Aufenthaltstage von Personen im Gemeindegebiet (vgl. BayVGH, U.v. 7.10.2013 - 4 B 13.209 - NVwZ-RR 2014, 243 Rn. 22, 27; B.v. 7.4.2014 - 4 ZB 13.2098 - juris Rn. 5; vgl. auch Gottschaller in Thimet, Kommunalabgaben- und Ortsrecht in Bayern, Stand September 2019, Erl. 5 zu Art. 6 KAG).

  • VG Regensburg, 22.03.2017 - RN 11 K 17.3

    Rechtmäßige Festsetzung des Fremdenverkehrsbeitrags für Bekleidungsgeschäft

    Der zu entgeltende wirtschaftliche Vorteil besteht in der Gewinnchance oder in der erhöhten Verdienstmöglichkeit, die sich aus dem Fremdenverkehr ergibt (vgl. BayVGH vom 7.10.2013 Az. 4 B 13.209 m.w.N.).

    Das Entstehen von Vorteilen aus dem Fremdenverkehr wird daher auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Unternehmer tatsächlich keine Gewinne erzielt oder sogar Verluste macht (vgl. BayVGH vom 7.10.2013 a.a.O.).

    Dass ein Vorteilsatz im Wege der Schätzung ermittelt wird, ist rechtlich nicht zu beanstanden, insbesondere auch mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar (vgl. BayVGH vom 7.10.2013 a.a.O., mit Verweis auf BayVerfGH vom 21.10.1960 Az. Vf. 24-VII-59, VerfGHE 13, 127/132).

  • VGH Bayern, 06.02.2018 - 4 ZB 17.812

    Anfechtung eines Fremdenverkehrsbeitragsbescheids

    Der Senat hat bereits mehrfach im Hinblick auf diese Verkaufsstellen ausgeführt (BayVGH, U.v. 7.10.2013 - 4 B 13.209; B.v. 4.11.2014 - 4 ZB 14.1336), dass die Klägerin durch den im Stadtgebiet der Beklagten betriebenen Bäckereieinzelhandel unmittelbare oder mittelbare Vorteile aus Geschäften mit Ortsfremden ziehen kann und tatsächlich zieht.

    Als Grundlage für eine realitätsnahe Schätzung des fremdenverkehrsbedingten Vorteils kann daher - zumindest bei reinen Verkaufsstellen (Bäckereifachgeschäfte ohne angeschlossenen Cafébetrieb) - die sog. Fremdenverkehrsquote, also der prozentuale Anteil der Aufenthaltstage von Touristen an der Gesamtsumme der jährlichen Aufenthaltstage von Personen im Gemeindegebiet, herangezogen werden (BayVGH, U.v. 7.10.2013 - 4 B 13.209 - NVwZ-RR 2014, 243 Rn. 22 und 27).

  • VGH Bayern, 06.02.2018 - 4 ZB 16.2344

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag bezüglich eines Fremdenverkehrsbeitrags

    Der Senat hat bereits mehrfach im Hinblick auf diese Verkaufsstellen ausgeführt (BayVGH, U.v. 7.10.2013 - 4 B 13.209; B.v. 4.11.2014 - 4 ZB 14.1336), dass die Klägerin durch den im Stadtgebiet der Beklagten betriebenen Bäckereieinzelhandel unmittelbare oder mittelbare Vorteile aus Geschäften mit Ortsfremden ziehen kann und tatsächlich zieht.

    Als Grundlage für eine realitätsnahe Schätzung des fremdenverkehrsbedingten Vorteils kann daher - zumindest bei reinen Verkaufsstellen (Bäckereifachgeschäfte ohne angeschlossenen Cafébetrieb) - die sog. Fremdenverkehrsquote, also der prozentuale Anteil der Aufenthaltstage von Touristen an der Gesamtsumme der jährlichen Aufenthaltstage von Personen im Gemeindegebiet, herangezogen werden (BayVGH, U.v. 7.10.2013 - 4 B 13.209 - NVwZ-RR 2014, 243 Rn. 22 und 27).

  • VGH Bayern, 04.11.2014 - 4 ZB 14.1336

    Fremdenverkehrsbeitrag; Bäckerei; Schätzung des Vorteilssatzes;

    Als Grundlage für eine realitätsnahe Schätzung des fremdenverkehrsbedingten Vorteils kann daher - zumindest bei reinen Verkaufsstellen (Bäckereinfachgeschäfte ohne angeschlossene Cafés) - die sog. Fremdenverkehrsquote, also der prozentuale Anteil der Aufenthaltstage von Touristen an der Gesamtsumme der jährlichen Aufenthaltstage von Personen im Gemeindegebiet, herangezogen werden (BayVGH, U.v. 7.10.2013 - 4 B 13.209 - NVwZ-RR 2014, 243 Rn. 22 und 27).

    Die Berufung ist auch nicht deshalb zuzulassen, weil der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zukäme (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) oder weil das Verwaltungsgericht von dem zitierten Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. Oktober 2013 (Az. 4 B 13.209) abgewichen wäre (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).

  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 4 BV 16.1970

    Heranziehung eines überregionalen Stromversorgers zu einem Fremdenverkehrsbeitrag

    Da der Beklagte nicht einmal ansatzweise versucht hat, konkrete Stromverbrauchszahlen für eine realitätsnahe Bestimmung des Vorteilssatzes heranzuziehen, kommt hier jedenfalls keine gerichtliche Korrektur des angenommenen Vorteilssatzes und der darauf beruhenden Abgabenhöhe in Betracht (zu einem solchen Fall BayVGH, U.v. 7.10.2013 - 4 B 13.209 - BayVBl 2015, 98 Rn. 23 ff. m.w.N.).
  • VG Arnsberg, 17.12.2014 - 13 K 2771/13

    Erhebung von Fremdenverkehrsbeitrag ggü. Steuerberater in Kurort rechtmäßig

    vgl. zum Vorstehenden: Bayerischer VGH, Urteil vom 7. Oktober 2013 - 4 B 13.209 -, KStZ 2014, 53, 54; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Juli 2012 - 9 N 34.10 -, juris, Rdnr. 17; OVG Schleswig, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 2 LA 58/09 -, n.v., S. 5 BA; VG Braunschweig, Urteil vom 28. August 2012 - 8 A 218/10 -, n.v., S. 7 UA.
  • VGH Bayern, 02.03.2018 - 4 ZB 17.689

    Fremdenverkehrsbeitragssatzung, Richtsatzsammlung, Verwaltungsgerichte,

    Dieser Maßstab kann auf typische Durchschnittsfälle abstellen, wenn damit ein einigermaßen sicherer Schluss auf den Umfang des Vorteils möglich ist (BayVGH, U.v. 1.12.1989 - 4 B 88.1720 - BayVGHE n.F. 43, 7; BayVGH, U.v. 7.10.2013 - 4 B 13.209 - juris Rn. 25; Gerhard Oehler, PdK Bayern, BayKAG, Erl. 6 zu Art. 6).
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2017 - 1 LC 17/17

    Baugebühren; Herstellungskosten; Prüfingenieur; Rohbauwert; Schätzung

    Die Schätzung ist dabei nicht der Ermessensausübung, sondern der Tatsachenfeststellung zuzurechnen, so dass das Gericht überprüft, ob die Schätzung von einer plausiblen Tatsachengrundlage getragen ist (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 7.10.2013 - 4 B 13.209 -, NVwZ-RR 2014, 243 = KStZ 2014, 53 = juris Rdnr. 25) und die äußeren Grenzen des der Behörde eingeräumten Schätzungsspielraumes nicht überschritten wurden (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 6.2.1987 - 14 S 1928/85 -, KStZ 1987, 196; OVG Münster, Urt. v. 17.12.1969 - II A 784/67 -, OVGE 25, 198).
  • VGH Bayern, 07.04.2014 - 4 ZB 13.2098

    Fremdenverkehrsbeitrag; Vermietung von Geschäftsräumen; Vorteilssatz; Schätzung

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